FAQ

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Wann gehen die Kurse los? Wann ist Buchungsstart?

Die Sportangebote starten zeitgleich mit Beginn der Vorlesungen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel zwei Wochen vor Kursstart. Genaue Informationen dazu, befinden sich auf der Startseite des Hochschulsports.

Wer kann die Angebote des Hochschulsports besuchen?

Unsere Sportangebote stehen vorrangig Studierenden zur Verfügung. Lassen es die Platzkapazitäten zu, können Alle die Angebote des Hochschulsports nutzen, sofern sie

  • volljährig sind,
  • die Anforderungen des jeweiligen Angebotes erfüllen können und
  • eine Buchung über das Online-Portal des Hochschulsports vorgenommen haben.

Schwangere sollten sich vor einer Kursbuchung informieren, welche Sportangebote für sie unbedenklich sind. Interessierte mit einer Behinderung, melden sich bitte vorab im Sportbüro.

Wie melde ich mich an?

Für die Kursteilnahme ist eine Online-Anmeldung notwendig. Diese erfolgt ausschließlich über das Buchungsportal des Hochschulsports. Es können maximal fünf Sportangebote pro Person gebucht werden. Eine Nutzung ist unmittelbar nach dem Buchungsvorgang möglich. Ein Anspruch auf den gebuchten Platz besteht aber erst nach fristgerechtem Zahlungseingang. Sofern die Platzkapazitäten es zulassen, sind Nachmeldungen jederzeit möglich.

Und so geht's:

  • Das aktuelle Sportprogramm aufrufen, den gewünschten Kurs auswählen und auf "Buchen" klicken.
  • Das Anmeldeformular ausfüllen und auf "weiter zur Buchung" klicken. Bitte die E-Mail-Adresse zwecks Erreichbarkeit angeben. Die Richtigkeit aller Angaben prüfen und auf "kostenpflichtig buchen" klicken. Damit erfolgt die verschlüsselte Datenübertragung. 
  • Zum Abschluss des Anmeldevorgangs wird eine Anmeldebestätigung erzeugt. Diese bitte ausdrucken! Darauf befinden sich die Überweisungsdaten sowie das Teilnahmeticket. Das Teilnahmeticket dient als Vorlage bei Teilnahmeberechtigungs- sowie Anwesenheitskontrollen.

Hinweis: Bei ausgebuchten Kursen besteht die Möglichkeit sich in die Warteliste einzutragen, um evtl. nachrücken zu können.

Was kostet ein Kurs?

Die Höhe der Kosten richtet sich nach

  • der Angebotsform und
  • der Statuszugehörigkeit

Die Teilnehmer_innen werden unterschiedlichen Tarifgruppen zugeordnet, für die verschiedene Entgelte erhoben werden. Bei Kontrollen vor Ort legen Studierende, Schüler_innen und Azubis neben dem Teilnahmeticket den entsprechenden Statusnachweis vor. Ohne Nachweis wird eine Nachzahlung erhoben.

Die konkreten Kosten werden bei jedem Kurs ausgewiesen und gelten, wenn nicht anders vermerkt, für den gesamten Veranstaltungszeitraum. Eine Gewährung von Rabatten bei späterem Einstieg liegt im Ermessen des Hochschulsports.

Was ist bei der Bezahlung zu beachten?

Der Betrag muss fristgerecht, innerhalb von 3 Werktagen, überwiesen werden.
Ist keine Zahlung auf dem Hochschulsportkonto eingegangen, wird der gebuchte Platz automatisch storniert. Gleichzeitig werden Personen auf der Warteliste per E-Mail über den frei gewordenen Platz informiert.

Es ist zwingend erforderlich, für jede Anmeldung einzeln zu überweisen sowie als Verwendungszweck die Buchungsnummer und den Namen der teilnehmenden Person anzugeben. Anderenfalls kann eine eindeutige Zuordnung zum Kurs nicht gewährleistet werden und es besteht die Gefahr des Platzverlustes.

Kann ich in einen anderen Kurs wechseln?

Ein Wechsel in einen anderen Kurs ist grundsätzlich möglich, kann aber nur vom Hochschulsport vorgenommen werden. Für diese Umbuchung bitten wir um die Zusendung einer E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Name, Vorname
  • Angaben zum aktuell gebuchten Kurs: Name | Tag | Uhrzeit
  • Angaben zum gewünschten Kurs: Name | Tag | Uhrzeit

Sollte durch die Umbuchung ein Minusbetrag zustande kommen, ist eine Nachzahlung des Differenzbetrages erforderlich. Bei einem Plusbetrag kann dieser auf einen anderen Kurs des laufenden oder auch des nachfolgenden Programms angerechnet werden. Eine Teilrückzahlung aus Umbuchungen ist grundsätzlich nicht möglich.

Was ist, wenn einzelne Termine ausfallen?

Fallen vereinzelte Kurstermine aus und eine Vertretungsregelung ist nicht möglich (z.B. Krankheit des Kursleiters, Sportstättenschließung), versenden wir möglichst zeitnah eine E-Mail an den betroffenen Teilnehmerkreis. Bei vereinzelt ausgefallenen Kursterminen besteht kein Erstattungsanspruch.

Mein Kurs wird eingestellt, was nun?

Wird ein Kurs auf Entscheidung des Hochschulsports abgesetzt, werden die Teilnehmer_innen per E-Mail benachrichtigt. Bereits entrichtete Kursentgelte werden ohne Anrechnung einer Bearbeitungspauschale

  • in voller Höhe erstattet, wenn die Absetzung vor Kursstart erfolgt,
  • anteilig erstattet, wenn die Absetzung im Programmverlauf erfolgt.

Kann ich von einem Kursangebot zurücktreten?

Ein Rücktritt von Sportkursen ist bis spätestens 3 Tage nach Kursbeginn ohne Angaben von Gründen möglich. In diesem Fall werden vom Kursbeitrag 20 Prozent Bearbeitungsgebühr abgezogen. Der Differenzbetrag wird erstattet. Alle weiteren Erstattungswünsche werden nicht berücksichtigt.

Sonderfälle:
Bei Tagesveranstaltungen kann ein Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung erfolgen. Auch hier wird das Kursentgelt abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 20 Prozent erstattet.

Ein Rücktritt nicht möglich bei Sportkursen, die online stattfinden.

Ich erhalte eine Erstattung, was ist zu tun?

Die Bearbeitung der Erstattung erfolgt nur, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Kursabsetzung bzw. nach Mitteilung des Rücktrittwunsches ein schriftlicher Antrag dem Sportbüro vorliegt. Nach Ablauf dieser Frist besteht grundsätzlich nur die Möglichkeit der Umbuchung in ein anderes Sportangebot, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen.

Über diese Regelungen hinausgehende Rückerstattungswünsche sowie semesterübergreifende Rückerstattungen können nicht berücksichtigt werden.

Bitte den Rückerstattungsantrag [PDF] ausfüllen, unterschreiben und zusenden.

Meine Fähigkeiten entsprechen nicht dem Kursniveau.

Für eine zielorientierte Kursdurchführung ist bei einigen Kursangeboten die Einteilung in verschiedene Kategorien (Anfänger, Fortgeschrittene etc.) notwendig, setzt aber eine möglichst korrekte Selbsteinschätzung voraus. Die Kursverantwortlichen sind deshalb berechtigt bei Fehleinschätzungen seitens der Teilnehmer_innen einen Kurswechsel vorzuschlagen. Ist die Person nicht bereit bzw. nicht in der Lage, den Kurswechsel anzunehmen, oder wird die Kursdurchführung erheblich gestört, kann sie vom Sportkurs ausgeschlossen werden. Eine anteilige Erstattung der Kursgebühr unterliegt dann der Einzelfallprüfung.

Finden Kurse in den Semesterferien statt?

Ja, jedoch nicht in Form eines Ferienprogramms, wie bei den anderen Berliner Hochschulsporteinrichtungen.

Unsere Sportangebote werden immer semesterweise angeboten und können über das ganze Semester hinweg gebucht werden. Es ist möglich, dass vereinzelte Sportangebote nur in der Vorlesungszeit angeboten werden. Achtet einfach bei der Buchung des Kurses auf den Angebotszeitraum.

Wenn ihr immer auf dem Laufenden sein wollt, kann unser Newsletter abonniert werden.

Finden Kurse auch an Feiertagen statt?

An gesetzlichen Feiertagen finden grundsätzlich keine Veranstaltungen des Hochschulsports statt.

Wie bin ich bei Unfällen versichert?

Damit die Versicherung gültig ist, müssen Betroffene sich ordnungsgemäß für den Kurs beim Hochschulsport angemeldet und regelmäßig innerhalb des Veranstaltungszeitraumes teilgenommen haben.

  • Studierende der Berliner Hochschulen sind bei Veranstaltungen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen nach den Regeln der Unfallkasse Berlin versichert. Die gesetzliche Grundlage des Versicherungsschutzes ist das Sozialgesetzbuch VII. Sie sind verpflichtet, eine Unfallanzeige auszufüllen.
  • Beschäftigte der Berliner Hochschulen sind nach den Bestimmungen für den Versicherungsschutz beim Betriebssport versichert. Sie sind verpflichtet, eine Unfallanzeige auszufüllen. Beamte sind davon ausgeschlossen, da für diese ein Unfall im Rahmen des Hochschulsports (§ 31 Abs. 1 BeamtVG) kein Dienstunfall darstellt.
  • Alle anderen Teilnehmenden am Hochschulsport sind nicht in diesen Versicherungsschutz mit einbezogen. Es ist empfehlenswert, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Eine darüberhinausgehende Schadenshaftung durch den Hochschulsport und seine Bediensteten ist ausgeschlossen. Allen Sporttreibenden wird deshalb zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung geraten, um gegenüber Haftungsansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritten gegenüber gedeckt zu sein, die im Rahmen des Sportbetriebs entstehen können.

Bin ich bei Diebstahl versichert?

Bei Diebstahl und Beschädigung von Privateigentum in den vom Hochschulsport genutzten Sportanlagen schließen sowohl die Veranstalter als auch die Eigner (z.B. die zuständigen Bezirksämter) jegliche Haftung aus.
Deshalb raten wir:

  • keine Wertsachen unbeaufsichtigt in den Sportstätten liegen zu lassen.
  • für die Dauer der Veranstaltung ggf. die Kurzzeitschließfächer zu nutzen. Werden Schließfächer nicht bis zur täglichen Schließzeit der Sporthalle geräumt, so ist der Hochschulsport dazu berechtigt, den Inhalt in Verwahrung zu nehmen und erst nach Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von 20 Euro wieder herauszugeben. Bei Schlüsselverlust werden die Kosten für den Ersatz und Einbau eines neuen Zylinders in Höhe von 40 Euro erhoben.

Was kann ich tun, wenn meine Sportart nicht angeboten wird?

Man kann sich auch bei einer der anderen Berliner Hochschulsporteinrichtungen informieren und anmelden:

Wie kann ich an Wettkämpfen teilnehmen?

Unter der Rubrik Wettkampfsport sind Informationen sowie Termine für regionale, nationale und internationale Hochschulwettbewerbe gelistet.