Sportstättennutzungsordnung

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Alle Nutzer*innen und Besucher*innen sind verpflichtet, die Anlagen, Räume, Einrichtungen und Geräte pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu benutzen. Nach der Überlassungszeit sind alle Fenster und Türen stets zu verschließen.

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Die Sportstätten dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck und in der zugewiesenen Zeit benutzt werden. Jeder Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass nur berechtigte und angemeldete Personen an den Veranstaltungen teilnehmen. Während der Nutzung muss eine autorisierte Person anwesend sein.

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Alle Nutzer*innen sind verpflichtet, die Sportstätten und deren Einrichtungen sowie die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind von den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Werktag, dem Hochschulsport zu melden. 

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Sporthallen und Kursräume dürfen nur ohne Schuhe oder mit sauberen, hallentauglichen Sportschuhen mit abriebfester Sohle, die vorher nicht als Straßenschuhe getragen wurden, betreten werden.

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Nach der Benutzung sind alle Geräte und Materialien selbstständig und in ordnungsgemäßem Zustand wegzuräumen oder ggf. dem Aufsichtspersonal zu übergeben. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Sportstätten sowie Sportgeräte und -materialien an Dritte ist nicht gestattet.

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Die Beachanlage einschließlich des Vorplatzes unterliegt ebenfalls dieser Nutzungsordnung. Es ist darauf zu achten, dass nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit nicht nur die Beachfelder glatt geharkt werden, sondern auch das Umfeld in sauberem Zustand verlassen bzw. übergeben wird.

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Das Grillen an der Beachanlage ist gemäß §9 der Hausordnung der HTW Berlin genehmigungspflichtig. Der Nutzer hat den Grillplatz während des Grillens ständig zu beaufsichtigen. Geeignete Löschmittel (Wassereimer) sind bereitzustellen. Die Grillkohle ist nach dem Grillen vollständig zu löschen. Nur vollständig erkaltete Aschereste sind in den Abfallbehältern zu entsorgen. Abfälle sind mitzunehmen oder zu entfernen. Bei starkem Wind ist das Grillen zu unterlassen. Im Einzelfall kann das Grillen untersagt werden.

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Die Hochschule haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Garderobe, Fahrrädern, Kraftfahrzeugen oder sonstigen Gegenständen. Sie ist nicht verpflichtet, für die Bewachung von Umkleideräumen, Fahrzeugabstellplätzen oder sonstigen Aufbewahrungsräumen zu sorgen. Sie haftet auch dann nicht, wenn ihren Beschäftigten die Schlüssel zu diesen Räumen oder Abstellplätzen in Verwahrung gegeben worden sind.

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Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen oder Verunreinigungen in allen Bereichen der Sportanlagen, auf den Wegen und gärtnerischen Anlagen sowie allgemein für Schäden, die während der Überlassungszeit und darüber hinaus durch die Nutzenden oder ihren Gästen verursacht wurden, haften die Nutzenden selbst.

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Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren sowie das Abstellen von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen in den Sportstätten ist nicht gestattet. Ebenso sind das Mitbringen von Glasflaschen, das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken in allen Bereichen der Sportstätten verboten. Alkoholisierten Personen ist der Zutritt zu verwehren.

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Das Hausrecht wird von den Verantwortlichen des Hochschulsports ausgeübt. Ihren Anordnungen zur Einhaltung der Sportstätten-nutzungsverordnung ist Folge zu leisten. Personen, die gegen diese Ordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt in den Sportstätten und deren Anlagen untersagt werden.

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Das Aufstellen eigener Schränke, Sportgeräte oder sonstiger Anlagen bedarf der vorherigen Zustimmung des Hochschulsports. Ebenso ist das Anbringen von Werbung, das Aufstellen von Verkaufs-, Werbe-, Verpflegungs- und Sponsorenständen anzeige- und genehmigungspflichtig.

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Bei dringendem Bedarf behält sich der Hochschulsport vor, bereits vergebene Belegungszeiten nach vorheriger Benachrichtigung an die Nutzenden, selbst in Anspruch zu nehmen.

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Die Bestimmungen dieser Nutzungsordnung sind zu beachten und einzuhalten.