FAQ

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Wann gehen die Kurse los? Wann ist Buchungsstart?

Die Sportkurse beginnen zeitgleich mit den Vorlesungen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel zwei Wochen vor Kursbeginn. Die genauen Daten sind dem Veranstaltungskalender auf der Startseite unserer Homepage zu entnehmen oder unter der Rubrik "Veranstaltungszeiten" zu finden.

Wer kann die Angebote des Hochschulsports besuchen?

Unsere Sportangebote stehen vorrangig den Studierenden zur Verfügung. Soweit es die Platzkapazitäten zulassen, können alle die Angebote des Hochschulsports nutzen, sofern sie

  • volljährig sind,
  • die Voraussetzungen für das jeweilige Angebot erfüllen und
  • sich über das Online-Portal des Hochschulsports angemeldet haben.

Schwangere sollten sich vor der Kursanmeldung informieren, welche Sportangebote für sie unbedenklich sind. Interessierte mit einer Behinderung wenden sich bitte vorab an das Sportbüro.

Darf ich ein Probetraining wahrnehmen?

Probetrainings sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Teilnehmer, die vor Ort keine Anmeldebestätigung vorlegen können, dürfen nicht am Sportangebot teilnehmen.

Wie melde ich mich an?

Für die Teilnahme an den Kursen ist eine Online-Anmeldung erforderlich. [1] Diese erfolgt ausschließlich über die Homepage des Hochschulsports. Ein Anspruch auf den gebuchten Platz besteht jedoch erst nach fristgerechtem Zahlungseingang.

Und so funktioniert´s:

  • Das aktuelle Sportprogramm aufrufen, den gewünschten Kurs auswählen und auf "Buchen" klicken.
  • Das Anmeldeformular ausfüllen und auf "weiter zur Buchung" klicken. Bitte die E-Mail-Adresse zwecks Erreichbarkeit angeben. Die Richtigkeit aller Angaben prüfen und auf "kostenpflichtig buchen" klicken. Damit erfolgt die verschlüsselte Datenübertragung. 
  • Am Ende des Anmeldevorgangs wird eine Anmeldebestätigung erzeugt. Diese ist unbedingt aufzubewahren! Sie enthält die Überweisungsdaten sowie das Teilnahmeticket. Das Teilnahmeticket dient als Vorlage bei Teilnahmeberechtigungs- und Anwesenheitskontrollen.

Hinweise:

  • Bei ausgebuchten Kursen besteht die Möglichkeit sich in die Warteliste einzutragen, um evtl. nachrücken zu können.
  • Wurde der Platz aufgrund nicht fristgerechter Zahlung storniert, sind Nachmeldungen möglich, sofern es die Platzkapazitäten zulassen.

[1] Pro Person können maximal fünf Sportangebote gebucht werden.

Was kostet ein Kurs?

Die Höhe der Kosten richtet sich nach

  • der Angebotsform und
  • der Statuszugehörigkeit.

Alle, die das Angebot des Hochschulsports nutzen, werden je nach Status in Tarifgruppen eingeteilt, für die unterschiedliche Entgelte erhoben werden. Studierende, Schüler*innen sowie Auszubildende legen bei Kontrollen neben dem Teilnahmeticket den entsprechenden Statusnachweis vor. Ohne Nachweis wird eine Nachzahlung erhoben.

Die konkreten Kosten sind bei jedem Kurs angegeben und gelten, wenn nicht anders vermerkt, für den gesamten Veranstaltungszeitraum. Die Gewährung von Ermäßigungen bei späterem Einstieg liegt im Ermessen des Hochschulsports.

Was ist bei der Bezahlung zu beachten?

Der Betrag muss fristgerecht, innerhalb von 3 Werktagen, überwiesen werden. Ist keine Zahlung auf dem Konto des Hochschulsports eingegangen, wird der gebuchte Platz automatisch storniert. Gleichzeitig werden alle Personen auf der Warteliste per E-Mail über den frei gewordenen Platz informiert.

Es ist zwingend erforderlich, die Überweisung für jede Anmeldung einzeln vorzunehmen und als Verwendungszweck die Buchungsnummer und den Namen der teilnehmenden Person anzugeben. Andernfalls kann eine eindeutige Zuordnung zum Kurs nicht gewährleistet werden und es besteht die Gefahr des Platzverlustes.

Kann ich in einen anderen Kurs wechseln?

Ein Wechsel in einen anderen Kurs ist grundsätzlich möglich, kann aber nur vom Hochschulsport vorgenommen werden. Für diese Umbuchung bitten wir um eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Aktuell gebuchter Kurs: Kursnummer - Kursname - Kurstag - Uhrzeit
  • Wunschkurs: Kursnummer - Kursname - Kurstag - Uhrzeit

Sollte sich durch die Umbuchung ein Minusbetrag ergeben, ist eine Nachzahlung des Differenzbetrages erforderlich. Im Falle eines Guthabens kann dieses auf ein anderen Sportkurs gutgeschrieben werden. Eine Teilerstattung aus Umbuchungen ist grundsätzlich nicht möglich.

Was ist, wenn einzelne Kurstermine ausfallen?

Fallen einzelne Kurstermine aus und eine Vertretungsregelung ist nicht möglich (z.B. Krankheit des Kursleiters, Sportstättenschließung), versenden wir möglichst zeitnah eine E-Mail an den betroffenen Teilnehmerkreis. Bei vereinzelt ausgefallenen Kursterminen besteht kein Erstattungsanspruch.

Alternativ kann während der Kurszeit der Fitnessraum in der großen Sporthalle (Gebäude F) auf dem Campus Treskowallee genutzt werden. Bitte unbedingt vor dem Training bei der Sportstättenaufsicht anmelden.

Mein Kurs wird eingestellt, was nun?

Wird ein Kurs seitens des Hochschulsports abgesetzt, werden bereits entrichtete Kursentgelte:

  • in voller Höhe erstattet, wenn die Absetzung vor Kursstart erfolgt,
  • anteilig erstattet ohne Anrechnung einer Bearbeitungspauschale, wenn die Absetzung im Programmverlauf erfolgt.

Wann ist ein Rücktritt mit Erstattung des Kursentgeltes möglich?

Ein Rücktritt von Sportkursen ist bis spätestens 3 Tage nach Kursbeginn ohne Angaben von Gründen möglich. In diesem Fall wird eine Rückerstattung des entrichteten Kursentgeltes abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 20 % gewährt. Alternativ kann auch ein Kurswechsel geprüft werden.

Bei Veranstaltungen aus der Kategorie "Hochschulsport-Extras" [1] ist ein Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung möglich. Auch hier wird eine Erstattung des entrichteten Kursentgeltes abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 20 % gewährt.

Nach Ablauf dieser Fristen besteht grundsätzlich nur die Möglichkeit der Umbuchung in ein anderes Sportangebot, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen.

In allen Fällen ist es unbedingt notwendig, einen schriftlichen Antrag auf Erstattung der Kursgebühren zu stellen.

[1] Workshops, Tagesveranstaltungen, o. Ä.

Ich erhalte eine Erstattung, was ist zu tun?

Die Bearbeitung der Rückerstattung erfolgt nur, wenn ein schriftlicher Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Kursabsage bzw. nach Bekanntgabe des Rücktrittswunsches beim Sportbüro eingegangen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist lediglich eine Umbuchung auf ein anderes Sportangebot möglich, sofern die Platzkapazität dies zulässt.

Spätere Anträge auf Rückerstattung können nicht berücksichtigt werden. Eine semesterübergreifende Rückerstattung ist nicht möglich.

Rückerstattungsantrag [PDF]

Meine Fähigkeiten entsprechen nicht dem Kursniveau.

Bei einigen Kursangeboten ist die Einteilung in verschiedene Kategorien (Anfänger, Fortgeschrittene etc.) für eine zielgerichtete Kursdurchführung notwendig, setzt aber eine möglichst korrekte Selbsteinschätzung voraus. Die Kursverantwortlichen sind angehalten, bei einer Fehleinschätzungen seitens des Teilnehmenden einen Kurswechsel vorzuschlagen.

Ist der Teilnehmende nicht bereit oder nicht in der Lage, den Kurswechsel anzunehmen, kann sie vom Sportkurs ausgeschlossen werden. Eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr wird dann im Einzelfall geprüft.

Finden Kurse in den Semesterferien statt?

Ja, aber nicht in Form eines Feriensportprogramms, wie bei den anderen Berliner Hochschulsporteinrichtungen.

Unsere Sportangebote werden immer semesterweise angeboten und können während des gesamten Semesters gebucht werden. Es ist möglich, dass einzelne Sportangebote nur während der Vorlesungszeit laufen. Bitte achtet bei der Buchung auf die angegebenen Angebotszeiträume.

Finden Kurse auch an Feiertagen statt?

An gesetzlichen Feiertagen finden grundsätzlich keine Veranstaltungen des Hochschulsports statt.

Wie bin ich bei Unfällen versichert?

Damit die Versicherung gültig ist, müssen Betroffene sich ordnungsgemäß für den Kurs beim Hochschulsport angemeldet und regelmäßig innerhalb des Veranstaltungszeitraumes teilgenommen haben.

  • Studierende der Berliner Hochschulen sind bei Veranstaltungen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen nach den Regeln der Unfallkasse Berlin versichert. Die gesetzliche Grundlage des Versicherungsschutzes ist das Sozialgesetzbuch VII. Sie sind verpflichtet, eine Unfallanzeige auszufüllen.
  • Beschäftigte der Berliner Hochschulen sind nach den Bestimmungen für den Versicherungsschutz beim Betriebssport versichert. Sie sind verpflichtet, eine Unfallanzeige auszufüllen. Beamte sind davon ausgeschlossen, da für diese ein Unfall im Rahmen des Hochschulsports (§ 31 Abs. 1 BeamtVG) kein Dienstunfall darstellt.
  • Alle anderen Teilnehmenden am Hochschulsport sind nicht in diesen Versicherungsschutz mit einbezogen. Es ist empfehlenswert, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Eine darüberhinausgehende Schadenshaftung durch den Hochschulsport und seine Bediensteten ist ausgeschlossen. Allen Sporttreibenden wird deshalb zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung geraten, um gegenüber Haftungsansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritten gegenüber gedeckt zu sein, die im Rahmen des Sportbetriebs entstehen können.

Bin ich bei Diebstahl versichert?

Bei Diebstahl und Beschädigung von Privateigentum in den vom Hochschulsport genutzten Sportanlagen schließen sowohl die Veranstalter als auch die Eigner (z.B. die zuständigen Bezirksämter) jegliche Haftung aus. Daher raten wir:

  • Keine Wertsachen unbeaufsichtigt in den Sportstätten liegen zu lassen.
  • Für die Dauer der Veranstaltung ggf. die Kurzzeitschließfächer zu nutzen. [1]

[1] Alle Schließfächer werden täglich kontrolliert und bei Bedarf geleert. Der Hallenwart ist berechtigt, bei verschlossenen Schränken den Inhalt in Verwahrung zu nehmen und erst nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 20 Euro wieder auszuhändigen. Bei Schlüsselverlust werden die Kosten für den Austausch und Einbau eines neuen Zylinders in Höhe von 40 Euro erhoben.

Was kann ich tun, wenn meine Sportart nicht angeboten wird?

Folgende Berliner Hochschulsporteinrichtungen bieten auch ein umfangreiches Sportangebot an:

Wie kann ich an Wettkämpfen teilnehmen?

In der Rubrik Wettkampfsport gibt es Informationen und Termine zu regionale, nationale und internationale Hochschulwettkämpfen.