Honorarsätze

Grundsätzlich gilt:

Die Einstufung der Honorarsätze erfolgt je nach Qualifikation in den eingesetzten Sportarten und wird zu jedem Semester neu geprüft

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14 Euro/Stunde: Kursleitung ohne Ausbildung

  • Organisatorische Tätigkeit oder Kursleitertätigkeit ohne Ausbildung bzw. ohne Qualifikation im jeweiligen Einsatzbereich

17 Euro/Stunde: Kursleitung mit Grundausbildung

  • Kursleitertätigkeit mit einer allgemeinen Grundausbildung oder vergleichbaren Qualifikationen im jeweiligen Einsatzbereich [1]

21 Euro/Stunde: Kursleitung mit Trainer C-Lizenz

  • Kursleitertätigkeit mit einer Trainer C-Lizenz bzw. einer Fachausbildung oder vergleichbaren Qualifikationen im jeweiligen Einsatzbereich [1]

25 Euro/Stunde: Kursleitung mit Trainer B-Lizenz

  • Kursleitertätigkeit mit einer Trainer B-Lizenz bzw. einer speziellen Ausbildungen in medizinischen und gesundheitsfördernden Bereichen oder vergleichbaren Qualifikationen im jeweiligen Einsatzbereich [1]

29 Euro/Stunde: Kursleitung mit Trainer A-Lizenz und höherer Qualifikation

  • Kursleitertätigkeit mit einer Trainer A-Lizenz bzw. als ausgebildete*r Sportlehrer*in mit Diplom oder Staatsexamen bzw. einer staatlich geprüften Gymnastiklehrerausbildung oder vergleichbaren Qualifikationen im jeweiligen Einsatzbereich [1]