Honorarsätze
Grundsätzlich gilt:
Die Einstufung der Honorarsätze erfolgt je nach Qualifikation in den eingesetzten Sportarten und wird zu jedem Semester neu geprüft
Table of contents
14 Euro/Stunde: Kursleitung ohne Ausbildung
- Organisatorische Tätigkeit oder Kursleitertätigkeit ohne Ausbildung bzw. ohne Qualifikation im jeweiligen Einsatzbereich
17 Euro/Stunde: Kursleitung mit Grundausbildung
- Kursleitertätigkeit mit einer allgemeinen Grundausbildung oder vergleichbaren Qualifikationen im jeweiligen Einsatzbereich [1]
21 Euro/Stunde: Kursleitung mit Trainer C-Lizenz
- Kursleitertätigkeit mit einer Trainer C-Lizenz bzw. einer Fachausbildung oder vergleichbaren Qualifikationen im jeweiligen Einsatzbereich [1]
25 Euro/Stunde: Kursleitung mit Trainer B-Lizenz
- Kursleitertätigkeit mit einer Trainer B-Lizenz bzw. einer speziellen Ausbildungen in medizinischen und gesundheitsfördernden Bereichen oder vergleichbaren Qualifikationen im jeweiligen Einsatzbereich [1]
29 Euro/Stunde: Kursleitung mit Trainer A-Lizenz und höherer Qualifikation
- Kursleitertätigkeit mit einer Trainer A-Lizenz bzw. als ausgebildete*r Sportlehrer*in mit Diplom oder Staatsexamen bzw. einer staatlich geprüften Gymnastiklehrerausbildung oder vergleichbaren Qualifikationen im jeweiligen Einsatzbereich [1]